AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Travelconcept, S.L. („tourenia“)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB und der Art. 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) für die gebuchte Pauschalreise.

Die Reisebedingungen sind im Internet abrufbar unter https://tourenia.com/unterlagen/geschaftsbedingungen/

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der tourenia den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an.

1.2 Die Anmeldung kann schriftlich per Email, Fax oder Internet-Formular vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Grundlage dieses Angebotes auf Abschluss eines Pauschalreisevertrages ist die Reisebeschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch tourenia zustande.

Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die tourenia dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Diese Reisebestätigung enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der tourenia vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist der tourenia die Annahme erklärt, soweit tourenia bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und innerhalb der Bindungsfrist tourenia die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt wurde.

1.5 Die von tourenia gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.

1.6 Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB auß erhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

1.7 tourenia prüft regelmäßig, vor Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, auch bei Bestandskunden, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, eine unberechtigte Nutzung (Betrug). Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht verarbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Tourenia: https://tourenia.com/unterlagen/datenschutz/

2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Der Sicherungsschein wird zusammen mit der Reisebestätigung übersendet.
Nach Abschluss eines Vertrages durch tourenia kann die erforderliche Zahlung entweder der volle Paketpreis oder zunächst eine Anzahlung sein, je nach ausgewählten Produktmerkmalen und Veröffentlichungsdatum. Die erforderliche Zahlungsmodalität wird vor Vertragsschluss angezeigt.

Im Falle einer Anzahlung beträgt diese 30% des Reisepreises. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Tatsache, dass tourenia die Pauschalreisen nach dem Prinzip “Packaging” zusammenstellt. In den Reisepaketen sind dabei Leistungen einzelner Dienstleister enthalten, die im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglinienanbieter verwendet, die in der Regel nicht oder nur für hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar sind.

2.2 Die jeweiligen Restzahlungen werden 30 Tage vor Beginn der Reise zur Zahlung fällig, sofern die Reise nicht mehr den in Ziffer 9 genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Dauert die Reise nicht länger handelt es sich um eine Tagesreise im Sinne des § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,00 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Gleiches gilt bei Buchung von einzelnen Leistungen wie z.B. Hotelübernachtung oder weiteren einzelnen Reisebausteinen.

2.4 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich tourenia vor, vom Reisevertrag zurückzutreten.

Voraussetzung ist, dass Tourenia dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat. Für den Fall des Rücktritts wird tourenia seinen Schaden aufgrund einer Berechnung gemäß Ziffer 5 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen.

2.5 Müssen aufgrund des Zahlungsverzuges des Kunden oder aus einem sonstigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets am Flughafen hinterlegt oder neue Reisedokumente am Flughafen ausgestellt werden, ist tourenia berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so insbesondere die tourenia zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter und ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen tourenia in Höhe von 50,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.

2.6 Müssen die Reisedokumente aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchung per Express zugestellt werden oder geschieht die Expresszustellung auf Wunsch des Kunden, stellt tourenia dem Kunden hierbei zusätzlich anfallende Entgelte in Rechnung. Im ersteren Falle weist tourenia den Kunden auf die Höhe der zusätzlich anfallenden Entgelte hin.

2.7 Kosten für Nebenleistungen (z.B. Visa, Impfungen, optionale Hotelleistungen etc.) sind, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, sind diese direkt an die entsprechende Stelle zu zahlen.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung tourenia in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung, insbesondere der Online-Hotelausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

Die in der Leistungsausschreibung enthaltenen Angaben sind für tourenia bindend. Es werden keine Beschreibungen von anderen Veranstaltern oder Hotelguides als Leistungsbeschreibung vereinbart, außer der Veranstalter verweist schriftlich explizit auf diese fremde Leistungsausschreibung.

4. Leistungsänderungen

Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung – auch Zwischenlandungen-, des Fluggeräts und der Fluggesellschaft behält sich tourenia – auch kurzfristig – vor.

4.1 Vor Reisebeginn
tourenia behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

tourenia weist ausdrücklich darauf hin, dass Direktflüge Zwischenlandungen miteinschließen können.
Für Kinderermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag des Reiseantritts maßgeblich ist. Unabhängig von der Inanspruchnahme eventueller Kinderermäßigungen ist jedes mitreisende Kind mit dessen Alter am Tag der Reiserückkehr bei der Buchung anzugeben. Der Umfang der Kinderermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist

4.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und von tourenia nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Eine Änderung der Flugzeiten ist dann erheblich, wenn nicht ausschließlich der ursprüngliche Beförderungstag von der Änderung betroffen ist oder abweichend von der vereinbarten Flugzeit die Nachtruhe erheblich beeinträchtigt wird.

4.4 tourenia ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich durch Email, klar und verständlich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von tourenia gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn tourenia ihm eine solche Reise angeboten hat.

Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung tourenia zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber tourenia reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.

Wenn der Kunde gegenüber tourenia nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 4.4 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

4.6 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte tourenia für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei tourenia. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich bzw. auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die tourenia eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, der Anspruch auf den Reisepreis entsteht nicht. Dieser Anspruch entsteht, soweit der Rücktritt nicht von tourenia zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3 tourenia kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

Für die Berechnung der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden bei tourenia eingeht. Im Einzelfall ist der Kunde berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind und tourenia , dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender Entschädigungsanspruch entstanden ist. Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass tourenia die Pauschalreisen nach dem Prinzip „Packaging“ zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug tourenia bucht, nicht aber, wenn er nur ein Hotel bucht. Sofern nicht vorvertraglich abweichend mitgeteilt und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung abweichend mitgeteilt, gelten für die Pauschalreisen die folgenden angegebenen Fristen und Entschädigungssätze:


Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, Tourenia, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.

5.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann tourenia ein Bearbeitungsentgelt pro Reisenden von 30,00 € je Reiseteilnehmer erheben.

Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden, insoweit muss auf die Stornobedingungen aus 5.3 Bezug genommen werden.

Auf Grund der Besonderheiten der gebuchten Flugpauschalreise (siehe Stornoregelung) kann das Umbuchungsentgelt beim jeweiligen Leistungsträger nicht pauschaliert werden, sondern wird anhand der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt und kann auf Anfrage vor Buchung der Reise verbindlich mitgeteilt werden.

Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters bzw. nach dem Angebot seiner Leistungsträger überhaupt möglich ist, ein genereller Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.

5.5 Innerhalt einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt ("Name Change"). tourenia kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende tourenia als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können. Es wird durch tourenia ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Reiseteilnehmer zusätzlich zu den evtl. anfallenden Mehrkosten erhoben.

5.6 Im Falle eines Rücktritts kann die tourenia vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. tourenia behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6. Rücktritt und Kündigung durch tourenia

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:

6.1 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann tourenia vor Reisebeginn zurücktreten. Die Rücktrittsfrist bestimmt sich nach § 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB, wenn in der Vorvertraglichen Unterrichtung und dem Reisvertrag für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist tourenia verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.

Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat tourenia den Kunden davon zu unterrichten.

6.2 tourenia kann vor Reisebeginn auch zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

6.3 tourenia kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird, oder wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit sich das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten der beruht. tourenia behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

tourenia muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

7. Mitwirkungspflicht des Reisenden, Leistungsstörungen

7.1 Der Kunde ist verantwortlich für die unverzügliche Mitteilung einer Änderung seiner E-Mail-Adresse und die regelmäßige Überwachung des Mailverkehrs auf dem mitgeteilten E-Mail-Account.

7.2 Für die rechtzeitige Anreise ist der Reisende selbst verantwortlich. Bei Flugreisen hat sich der Reisende mindestens 2 Stunden vor der mitgeteilten Abflugzeit am Flughafen einzufinden, bei der Planung der Anreise sind mögliche Verzögerungen (z. B. Stau) oder bei Anreise per Zug (z. B. rail & fly) Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen.

7.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

7.4 Der Kunde hat tourenia oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein Hotelgutschein) nicht innerhalb der von tourenia mitgeteilten Frist erhält.

7.5 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

Soweit tourenia infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter tourenia vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter tourenia vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel tourenia unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters tourenia bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

Der Vertreter tourenia ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

7.6 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 6511 BGB kündigen, hat er tourenia zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe tourenia verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

7.7 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen

  1. Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen. vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P. I. R.") der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
  2. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

8. Beschränkung der Haftung

8.1 Die vertragliche Haftung von tourenia für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

  1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
  2. soweit tourenia für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2 Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher internationaler Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden §§ 651p Abs. 2 und 3 BGB Anwendung.

9. Verjährung

9.1 Ansprüche des Reisenden nach den § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren, soweit die Ansprüche nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen oder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters.

Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

9.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der Reisende hat als Anmelder in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich versichert, für die vertraglichen Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es handelt sich für den Reiseveranstalter erkennbar um eine Familienreise.

10. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

10.1 Die EU-Verordnung 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Lutffahrtunternehmens verpflichtet tourenia , den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

10.2 Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist die tourenia verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden zu unterrichte.

10.3 Sobald tourenia Kenntnis erlangt, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird tourenia den Reisenden darüber informieren.

10.4 Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird tourenia den Reisenden über den Wechsel informieren. tourenia wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

10.5 Die Liste der Fluggesellschaft mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite www.lba.de > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot, abrufbar.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1 tourenia steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

11.2 tourenia haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende tourenia mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass tourenia die Verzögerung zu vertreten hat.

11.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

11.4 Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Land haben. Daher gelten die Preise des Veranstalters ausschließlich für Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Der Reiseveranstalter hat auf diese Bestimmungen keinen Einfluss. Für Reisende mit ständigem Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die Aufnahme kann dort verweigert werden.

12. Verbraucherstreitbeilegung

tourenia nimmt derzeit nicht an dem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) nicht genutzt werden.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in der Datenschutzrichtline von tourenia unter: https://tourenia.com/unterlagen/datenschutz/

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Gerichtsstand

Der Reisende kann die nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

16. Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Travelconcept, S.L. mit Sitz in Parc Bit, Parcela 3B, Ctra. Palma - Valldemossa km. 7,4, 07121, Palma de Mallorca, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die Travelconcept, S.L. mit Sitz in Parc Bit, Parcela 3B, Ctra. Palma - Valldemossa km. 7,4, 07121, Palma de Mallorca über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302



Webseite auf der die Richtline (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: http://www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de